Rehasport

Rehabilitationssport ist ärztlich verordnete sportliche Betätigung in Gruppen zum Erreichen (zum Erhalt) eines Rehabilitations-ziels. Menschen mit krankheitbedingten Einschränkungen bzw. bei drohenden Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport im Umfang von 50 bzw. und 120 Übungseinheiten in Abhängig-keit von der jeweiligen Erkrankung/ Behinderung.

Leistungserbringer für den ambulanten Rehabilitationssport auf der Grundlage des SGB IX § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sind gemeinnützige Sportvereinen , die die Zertifizierung für die einzelnen Rehabilitationssportgruppen von Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbänden erhalten. Rehabilitationssport wird finanziell unterstützt durch die gesetzlichen Träger der Kranken-, Unfall-, Renten-versicherung.